Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/21 beschlossen. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 120,00 für alle Heizungsanlagen.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.9.2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: € 1.286,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.929,00
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 386,00